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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie (ÖR IV) – Prof. Dr. Carsten Bäcker

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Forschung

Im Zentrum der Forschung des Lehrstuhls steht, der Denomination entsprechend, das Öffentliche Recht mit seinen Verbindungen zur Rechtsphilosophie. Rechtsphilosophie wird dabei im Sinne analytischer Rechtsphilosophie verstanden, die auch als Rechtstheorie bezeichnet werden kann. Ein besonders hervorgehobener Forschungsschwerpunkt liegt in der Verfassungstheorie, als systematischer Durchdringung der mit dem Grundgesetz gegebenen verfassungsrechtlichen Grundlagen.

Rechtsphilosophie, Rechtstheorie und Verfassungstheorie sind ihrem Gegenstand nach universell angelegt. Gleichwohl bildet das deutsche Öffentliche Recht, das Verwaltungs- und noch mehr das Verfassungsrecht, im Regelfall den Ausgangspunkt für die am Lehrstuhl angesiedelten Forschungsvorhaben. Sie reichen von der Kritik staatsorganisationsrechtlicher Grundsätze wie dem Rechtsstaatsprinzip in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über grundrechtsdogmatische Fragen wie der der Abwägungsfähigkeit der Menschenwürde als Prinzip im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG bis hin zu Überlegungen zur Rechtslage des Whistleblowers im Amt. Daneben werden die Grundlagen des Öffentlichen Rechts auch losgelöst vom positiven Recht adressiert.

Die Forschungen des Lehrstuhlinhabers stehen auf der Grundlage einer relativistisch verstandenen Diskurstheorie des Rechts, die weder prozedural noch materiell idealistische Richtigkeitsvorstellungen anerkennt. Leitendes Ziel der darauf aufbauenden Forschung ist es, das in Deutschland bestehende System des Öffentlichen Rechts einschließlich seiner Methodologie auf dieser Grundlage rechtstheoretisch zu kritisieren und zu rekonstruieren. Begonnen ist dies mit Bemerkungen zum diskurstheoretischen Modell des Rechts, mit einer Kritik an der vor dem Hintergrund dieses Modells kaum zu rechtfertigenden Möglichkeit nichtbegründeter Nichtannahmen von Verfassungsbeschwerden und Überlegungen zu der mit dem diskurstheoretischen Modell des Rechts kaum in Einklang zu bringenden Anerkennung eines unbegrenzten Verfassungswandels.

Institutionell verfolgt der Lehrstuhl zwei vorrangige Zielsetzungen: Die Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses und die Steigerung des interdisziplinären wie internationalen Austauschs im Bereich der Juristischen Grundlagenforschung, insb. im Öffentlichen Recht. Dazu unterstützt der Lehrstuhl insbesondere das Junge Forum Rechtsphilosophie (JFR), die nationenübergreifende deutschsprachige Nachwuchsorganisation der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie (IVR, Deutsche Sektion). Lokal organisiert der Lehrstuhl mehrmals im Semester interne Kolloquien, in denen aktuelle Entwicklungen in den Forschungsgebieten des Lehrstuhls aufgegriffen und diskutiert werden. In der Vortragsreihe Junge Studien zur Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie werden in jüngerer Zeit veröffentlichte monographische Arbeiten auf den benannten Gebieten, insb. Dissertationen, von den Autoren präsentiert und im geöffneten Lehrstuhlkreis diskutiert. Im Rahmen der gemeinsam mit dem Erlanger Lehrstuhl von Andreas Funke inszenierten Gespräche zur Juristischen Grundlagenforschung lädt der Lehrstuhl mehrfach im Semester national wie international renommierte Gäste nach Bayreuth ein, die universitätsöffentlich über ihre Forschungen im Bereich des Juristischen Grundlagendenkens berichten. Ferner wirkt der Lehrstuhl, gefördert von der DFG, an kognitionspsychologischen Experimenten zur Rationalität von Entscheidungen im Recht mit.

Näheres zu den Aktivitäten des Lehrstuhls:


Verantwortlich für die Redaktion: Univ. Prof. Dr. Carsten Bäcker

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