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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie (ÖR IV) – Prof. Dr. Carsten Bäcker

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Marietta Auer

Am 27. April 2021 hielt Prof. Dr. Marietta Auer (Max-Planck-Institut für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie, Frankfurt am Main) einen Vortrag mit dem Titel "Was ist Privatrechtswissenschaft?". Der Vortrag fand über Zoom statt.

Abstract: Privatrechtswissenschaft ist die wissenschaftliche Erforschung privater Rechtsverhältnisse. Damit stellen sich jedoch zwei Folgefragen. Erstens: Was ist Rechtswissenschaft? Und die zweite Frage, nicht minder schwierig und facettenreich: Was ist Privatrecht? Ziel des Vortrags ist es, sich diesen beiden Fragen auf der Grundlage einer historischen Genealogie rechtswissenschaftlicher Erkenntnistheorien seit dem 19. Jahrhundert zu nähern. Auf dieser Grundlage lassen sich vier Entwicklungsphasen der Privatrechtswissenschaft seit 1800 skizzieren: Am Anfang steht das historisch-philosophische Paradigma der historischen Rechtsschule der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, auf das der realistisch-analytische Szientismus des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts folgte. Das 20. Jahrhundert führte sodann über das pervertierte materiale Wertdenken des Nationalsozialismus zur neomaterialen Privatrechtswissenschaft des späten 20. und frühen 21. Jahrhunderts. Der Vortrag schließt mit einem Ausblick auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Privatrechtswissenschaft.


Verantwortlich für die Redaktion: Elias Kormann

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