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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie (ÖR IV) – Prof. Dr. Carsten Bäcker

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Werkstattgespräche

Am Lehrstuhl finden in loser Folge neben den Gesprächen zur Juristischen Grundlagenforschung und den Berichten zu den Jungen Studien auch Werkstattgespräche statt, die sich an alle an der rechtsphilosophischen und verfassungstheoretischen Durchdringung des (öffentlichen) Rechts Interessierten wenden. In dieser Vortragsreihe werden die Thesen in Interaktion mit der Zuhörerschaft entwickelt und kritisch hinterfragt, ähnlich einer diskursiven Lehrveranstaltung.

Prof. Hong

Den ersten Vortrag in dieser Reihe hielt Prof. Mathias Hong am 13.07.2022. Sein Vortrag stand unter dem Titel „Menschenwürde, abwägungsfeste Rechte und Verhältnismäßigkeit: Zur Fortentwicklung der Alexyschen Prinzipientheorie zur Theorie der Grundsatznormen“.​ Er stellte hierbei das in seiner Habilitationsschrift entwickelte Verständnis der Menschenwürde insb. dem Doppelnormmodell des Gastgebers gegenüber.​



Foto Wei Feng

Am 25.10.2023 wird Dr. Wei Feng die Vortragsreihe mit seinem Vortrag zum Thema "Verhältnismäßigkeit und die ökonomische Analyse des Rechts" fortsetzen. Der Vortrag beginnt um 18:30 Uhr im Raum S 67 und steht allen Interessierten offen.

Abstract: In Deutschland, dem „Exporteur“ des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, befindet sich zugleich eine Skepsis gegen den „Enthusiasmus“ der Abwägung. Während Bernhard Schlink u. a. den Grundsatz der Geeignetheit und den der Erforderlichkeit mithilfe der Pareto-Optimalität in ökonomischem Sinne erklärt, bezweifelt er aber daran, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im engeren Sinne die Grundrechte als „klassische“ Abwehrrechte überfordere und eine rationale bzw. mathematische Skalierung fehle. Im Gegensatz dazu stellt Robert Alexy eine Prinzipientheorie vor, die von dem nichtmathematischen Abwägungsgesetz und dem „Indifferenzkurve zweiter Stufen“ in seiner Frühphase bis zu einer mathematischen Gewichtsformel in seiner Spätphase kontinuierlich entwickelt.

Im chinesischen Sprachraum seit 2018 kritisieren Yun-chien Chang, zusammen mit Xin Dai und Peng-Hsiang Wang, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, insbesondere den im Alexys Sinne. Aber der von Alexy rekonstruierte, nichtklassische Verhältnismäßigkeitsgrundsatz prüft stets wechselseitig zwischen mindestens zwei Grundrechte bzw. andere verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen. Die Kritiker aus der Gesamtbetrachtungsweise der Wohlfahrtökonomie haben jedoch mehrfache Missverständnisse von der Gewichtsformel, sodass die ökonomische Analyse des Rechts nur auf eine Selbstübertreibung statt einem besseren Ersatz des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beanspruchen würde.

Parallel schlägt Borowski neuerdings eine Modifikation des Erforderlichkeitsgrundsatzes vor, um ein „nicht milderes, sonst effizienteres Mittel“ zu berücksichtigen. Überdies sei eine „vergleichende Abwägung“ zwischen verschiedenen Ergebnissen der Erforderlichkeitsprüfung wiederum mithilfe der Gewichtsformel weiterzuforschen, um eine „vollständige Optimierung“ zu verwirklichen. Ob die Prinzipien als Optimierungsgebote bedürfen, noch „vollständig“ zu sein, ist auch hier auseinanderzusetzen.


Verantwortlich für die Redaktion: Elias Kormann

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