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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie (ÖR IV) – Prof. Dr. Carsten Bäcker

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Katharina Gräfin von Schlieffen

Am 18. Mai 2021 hielt Prof. Dr. Katharina Gräfin von Schlieffen (Fernuniversität Hagen) einen Vortrag mit dem Titel "Rhetorische Rechtsanalyse – Zur Herstellung und Darstellung eines Rechts zwischen medialen Epochen". Der Vortrag fand über Zoom statt.

Abstract: Mitte des 5. Jahrhunderts v. Chr. zu Beginn der griechischen Aufklärung und mit den ersten Studien über die Gerichtsrede entstand die Rhetorik als Lehrfach und allgemeiner Bildungsgang. Weit mehr als nur eine Redelehre, bewies sie ihre Leistungsfähigkeit vor allem im Ungewissen: den menschlichen Angelegenheiten wie der Politik, der Staats- und Haushaltsführung und vor allem den Fragen zu Recht und Unrecht, wo weder das eine, wahre Prinzip noch exakte Voraussetzungen greifbar sind. Das Handlungsmodell, das die Rhetorik für diese Probleme empfahl, bekennt sich zu den unsicheren Grundlagen allen menschlichen Urteils. Es verzichtet auf Wahrheitsansprüche und empfiehlt stattdessen die plausible Darstellung des Wahrscheinlichen (eikos).
Argumentativ, auf der Ebene des Logos, leistet dies das Enthymem: der gekonnte Verweis auf die anerkannte Meinung (doxa), das Indiz (semeion) oder die Analogie zum Einzelfall (paradeigma). Auf der Ebene des Ethos stützt man sich auf Sitte, Autorität, die Gesetzestafel oder soziale Bindungen, während Pathos für die emotionale Grundierung sorgt. Die Lehren der Rhetorik prägten die europäische Rechtskultur über zweieinhalb Jahrtausende. Trotz wiederholter Kritik und dem scheinbar endgültigen Saalverweis durch die kritische Moderne („irrational“, „Demagogie“) bewahrte das Recht seine rhetorischen Strukturen, auch wenn es im Zeitlauf seine eigene Herstellung immer wieder anders darstellte.
Die heutige Rhetorische Rechtsanalyse kann zeigen, welche rhetorischen Mittel und Möglichkeiten das Recht auszeichnen und wo sein Einfluss an Grenzen stößt. Von aktuellem Interesse ist dabei, wie sich die Präsentation, namentlich die Selbstpräsentation, des juristischen Logos in Zukunft fortschreiben wird. Da dieser wesentlich durch seine Begriffs- und Textbindung, die materielle wie die substantielle, konstituiert wird, stellt sich angesichts der fortschreitenden Verbildlichung und der digitalen Transformation der Rechtskommunikation die Frage, in welche Richtung sich der bisherige Darstellungsmodus entwickeln wird.


Verantwortlich für die Redaktion: Elias Kormann

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