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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verfassungstheorie und Rechtsphilosophie (ÖR IV) – Prof. Dr. Carsten Bäcker

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Foto Stefan Haack

Stefan Haack

Am 8. November hielt Prof. Dr. Stefan Haack einen Vortrag zum Thema „Der Rechtsstaat und sein Rechtsbegriff“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. 

Abstract: Der grundgesetzliche Rechtsstaat hängt von einem klar definierbaren Begriff des öffentlichen Rechts ab, der als solcher zunehmend unter Druck gerät. Im Zentrum dieses begrifflichen Konzepts stehen die subjektiven Rechte und die richterliche Entscheidungssituation – nur von diesen Bezugspunkten her lässt sich das öffentliche Recht qualitativ von anderen, nicht-rechtlichen Erscheinungsformen der Normativität unterscheiden, wie sie häufig auch in nicht-rechtsstaatlichen und totalitären Ordnungen zu finden sind. Die Konsequenzen dieses Zusammenhangs von Rechtstaatlichkeit und Rechtsbegriff werden von der Rechtswissenschaft bislang nur teilweise erfasst und nur unzureichend rechtsdogmatisch verarbeitet; sie betreffen unter anderem die (nicht-)rechtliche Beschaffenheit der hoheitlichen Gewalt, die Bedeutung der subjektiven öffentlichen Rechte im Verwaltungsprozess und das Verhältnis des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht.


Verantwortlich für die Redaktion: Elias Kormann

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