Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine und Vergleichende Staatslehre
Prof. Dr. Oliver Lepsius, LL.M.

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Konzept des IFF

Konzept

Die Rechtslehre in Deutschland leidet weithin an einem Theoriedefizit. So mancher verspürt schmerzlich den mangelnden theoretischen Tiefgang allzu anwendungsbezogener Argumentationsstrategien. Die Dogmatik hat der Theorie und der Methodik – selbst in der akademischen Forschung und Lehre – den Rang abgelaufen. Diesem Umstand möchte das Intradisziplinäre Forum Franken entgegenwirken. Mit der intradisziplinären Perspektive soll das Interesse an genuin juristischen Theorie- wie Methodenproblemen geschärft und zugleich ein Kontrapunkt zur gegenwärtig vorherrschenden interdisziplinären Bereicherung der Rechtswissenschaft gesetzt werden.

Unter dem Paradigma der Interdisziplinarität scheint Remedur darin zu liegen, dass die Rechtswissenschaft Theorie und Methode importiert – aus sogenannten Nachbarwissenschaften, sei es aus der Philosophie (mit der Philosophischen Hermeneutik), sei es aus der Soziologie (mit der Systemtheorie), sei es aus der Ökonomik (mit der ökonomischen Analyse des Rechts). Weit mehr Energie wird auf die Öffnung der Rechtswissenschaft für nachbarwissenschaftliche Theorieansätze (Neues Steuerungsmodell, Chaos-Theorie usf.) verwendet als auf die Vor-Frage, ob und gegebenenfalls wie diese fremdwissenschaftlichen Theoreme im rechtswissenschaftlichen Kontext einbau- und anschlussfähig sind. Damit wird das Theorie-Defizit jedoch nicht behoben, sondern – ganz im Gegenteil – nur um so offenkundiger.

Was angesichts dessen Not tut, ist eine selbstvergewissernde Standortbestimmung innerhalb der Rechtswissenschaft, damit eine (Rück-)Besinnung auf das spannungsreiche Zusammenspiel von Vielheit rechtswissenschaftlicher Perspektiven auf der einen und sich darüber wölbender Einheit der Rechtswissenschaft auf der anderen Seite. Dazu bedarf es einer tragfähigen Rechtswissenschaftstheorie. Diese hat die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen intradisziplinären Arbeitens zu reflektieren und die jeder rechtswissenschaftlichen Teil-Disziplin eigentümlichen Arbeitsweisen und Gesetzmäßigkeiten herauszupräparieren – auch und gerade, damit der die Grenzen der Jurisprudenz überschreitende, interdisziplinäre Diskurs nicht nur zufälligen, sondern kalkulierbaren Ertrag verspricht.

Anliegen des – im Jahre 2003 gegründeten – Intradisziplinären Forums Franken ist es, eine Vortrags- und Gesprächsplattform bereitzustellen, um Aspekte dieser intradisziplinären Funktionentrennung und -ordnung mit renommierten Wissenschaftlern des In- und Auslands zu erörtern. Die in Kooperation unserer beiden Lehrstühle durchgeführten Veranstaltungen finden sowohl in Erlangen als auch in Bayreuth statt. Angedacht ist darüber hinaus, mehrere Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen in der Form eines thematisch kohärenten Kolloquiums zusammenzufassen.

Wir laden die interessierte Fachöffentlichkeit – Praktiker wie Theoretiker, Lernende wie Lehrende gleichermaßen – herzlich zum Intradisziplinären Forum Franken ein. Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele unserer Einladung Folge leisten und mit uns über Fragen der innerjuristischen Gewaltenteilung und -zuordnung diskutieren.

letzte Änderung: 25.09.2008 10:37 · drucker Diese Seite drucken · Impressum/Haftungsausschluss (Verzeichnis imprint) fehlt